Absicherung
Schutz für Käufer und Verkäufer
Ein Immobilienvertrag muss beide Seiten gleichermaßen absichern. Der Notar sorgt dafür,
dass klare und faire Bedingungen vereinbart werden:
- Zahlung des Kaufpreises erst nach Sicherstellung aller Voraussetzungen
- Schutz des Verkäufers vor Eigentumsverlust ohne Zahlung
- Prüfung und Regelung bestehender Belastungen
- Festlegung verbindlicher Fristen und Bedingungen
Damit wird verhindert, dass eine Partei ein unkalkulierbares Risiko eingeht.
Individualität
Verträge passend zu Ihrer Immobilie
Jede Immobilie ist unterschiedlich - und genauso individuell wird auch der Vertrag
gestaltet. Ob es sich um ein Baugrundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt:
Die jeweiligen Besonderheiten werden sorgfältig berücksichtigt.
Besonders bei komplexeren Vorhaben wie Bauträgerprojekten ist eine detaillierte Regelung
entscheidend. Hier werden Grundstückserwerb und Bauleistung miteinander verbunden, was
zusätzliche rechtliche Anforderungen mit sich bringt.
Finanzierung
Kaufpreis und Finanzierung sinnvoll abstimmen
Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in
Anspruch genommen, sollte der Käufer mit seiner Bank besprechen, wann das Darlehen
ausgezahlt werden kann. Der Notar wird dann die Regelung der Fälligkeit des Kaufpreises
auf den Auszahlungszeitpunkt abstimmen. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei
Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des
Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss
an den Kaufvertrag beurkundet werden.