Gesetzliche Regelung
Gesetzliche Erbfolge – was viele unterschätzen
Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, tritt automatisch die gesetzliche
Erbfolge ein. Viele Ehepaare gehen irrtümlich davon aus, dass der überlebende Partner
allein erbt.
Tatsächlich entstehen häufig sogenannte Erbengemeinschaften. Das bedeutet, dass mehrere
Personen gemeinsam über den Nachlass entscheiden müssen - etwa bei Immobilien oder
größeren Vermögenswerten. Ohne klare Regelung kann es dadurch zu Konflikten oder
komplexen Abstimmungsprozessen kommen.
Gestaltung
Testament oder Erbvertrag – die richtige Wahl treffen
Für die individuelle Nachlassplanung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur
Verfügung:
- Testament: flexibel und jederzeit änderbar
- Gemeinschaftliches Testament: für Ehepartner oder Lebenspartner
- Erbvertrag: verbindliche Regelung zwischen mehreren Beteiligten
Unterstützung
Gestaltungsmöglichkeiten für Ihren letzten Willen
Der Notar hilft Ihnen dabei, Ihre Vorstellungen rechtlich präzise umzusetzen. Dabei
werden die persönlichen und familiären Verhältnisse ebenso berücksichtigt wie die
wirtschaftlichen Folgen der gewählten Lösung.
- individuelle Formulierung Ihres letzten Willens
- rechtssichere Abstimmung mit bestehenden Regelungen
- Berücksichtigung von Pflichtteils- und Erbansprüchen
- klare und nachvollziehbare Regelungen für die Zukunft
Notar
Sicherheit durch notarielle Beurkundung
Eine notarielle Beurkundung schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Sie verhindert
Unklarheiten bei der Auslegung und erleichtert die spätere Umsetzung Ihrer Verfügung.
So stellen Sie sicher, dass Ihre Regelungen auch in besonderen familiären oder
wirtschaftlichen Konstellationen Bestand haben und Ihre Wünsche zuverlässig umgesetzt
werden.